NEU: Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen haben seit Juni 2022 einen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in der Apotheke. Die pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit Ihrer Arzneimitteltherapie und die Anpassung an Ihre individuellen Bedürfnisse. Die pharmazeutischen Dienstleistungen sind für Sie komplett kosten- und zuzahlungsfrei und werden vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Weitere Hinweise (Anspruchsberechtigte etc.) finden Sie nachfolgend auf dieser Seite. Wenn Sie einen Termin für eine pharmazeutische Dienstleistung vereinbaren möchten, dann nutzen Sie gerne direkt hier unsere Online-Terminvergabe (planen Sie für den Termin bitte ein Zeitfenster von ca. 15 bis 30 Minuten ein und beachten Sie bitte vorab die Datenschutzhinweise). Die jeweils benötigten Vereinbarungen können Sie auf Wunsch auch gerne vorab hier auf der Seite ansehen / ausdrucken / ausfüllen.
Hier geht es zur Online-Terminvergabe (bitte anklicken)
Diese pharmazeutischen Dienstleistungen bieten wir Ihnen an:
- Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
- Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
- Erweiterte Medikationsberatung bei der Einnahme von min. 5 verschiedenen Arzneimitteln in der Dauermedikation
Bei Rückfragen zu den verschiedenen pharmazeutische Dienstleistungen sprechen Sie uns jederzeit gerne an!
1. Standardisierte Risikoerfassung
hoher Blutdruck
Patienten können über diese Dienst-leistung ihre medikamentösen Blutdruckeinstellung überprüfen lassen. Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit bekanntem Bluthochdruck und mindestens einem verordneten Blutdruckmedikament ab 2 Wochen nach Therapiebeginn einmal alle 12 Monate und darüber hinaus bei Änderung der (Blutdruck-)Medikation ab 2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung. Im Falle der Änderung der Medikation beginnt die Frist von 12 Monaten erneut.
2. Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
Durch diese Dienstleistung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Inhalationstechnik nach einem standardisierten Prozess qualitätsgesichert zu üben, um die Arzneimittelanwendung zu verbessern und die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen. Anspruchsberechtigt sind Erwachsene und Kinder (ab 6 Jahren) mit Neuverordnung oder die während der letzten 12 Monate keine Einweisung mit praktischer Übung erhalten haben und nicht in ein Disease-Management-Programm (DMP) Asthma oder COPD eingeschrieben sind.
3. Erweiterte Medikationsberatung bei der Einnahme von min. 5 verschiedenen Arzneimitteln
in der Dauermedikation
Um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern, die Effektivität der Arzneimitteltherapie zu optimieren und die Therapietreue zu fördern, werden mit der erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation potentielle arzneimittel-bezogene Probleme erkannt bzw. sollen gelöst und verhindert werden. Anspruchsberechtigt sind Personen in der ambulanten, häuslichen Versorgung, die aktuell und voraussichtlich auch über die nächsten 28 Tage mindestens 5 Arzneimittel (verschiedene ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel / Inhalativa) in der Dauermedikation einnehmen bzw. anwenden.